Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, führt die Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO) in drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Danach darf kein Gläubiger die alten Forderungen mehr durchsetzen. Der Weg dorthin beginnt nicht bei Gericht, sondern mit einem Einigungsversuch bei Ihren Gläubigern.
Für wen die Verbraucherinsolvenz gedacht ist
Das Verfahren steht Privatpersonen offen, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Wer aktiv selbstständig oder freiberuflich arbeitet, geht in die Regelinsolvenz.
Ehemals Selbstständige können die Verbraucherinsolvenz nutzen, wenn ihre Verhältnisse überschaubar sind: weniger als 20 Gläubiger und keine offenen Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen auch rückständige Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (§ 304 Abs. 2 InsO). Wer Angestellte hatte, erfüllt diese zweite Bedingung häufig nicht. Dann ist die Regelinsolvenz der richtige Weg, und auch dort gibt es die Restschuldbefreiung.
Welches Verfahren passt, klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer Gläubigerliste. Das ist wichtig, denn fehlt eine Unterlage oder ist die Verfahrensart falsch gewählt, gibt das Gericht einen Monat Zeit zur Nachbesserung. Danach gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 305 Abs. 3 InsO). Wie Bestandsaufnahme und P-Konto ablaufen, erklären wir unter Beratung & Entschuldung.
Rechtsgrundlagen § 304 InsO · Anwendungsbereich des Verbraucherinsolvenzverfahrens · § 305 InsO · Eröffnungsantrag und Einigungsversuch · § 4a InsO · Stundung der Verfahrenskosten
Der Weg in fünf Schritten
Die Reihenfolge gibt das Gesetz vor. Wer sie einhält, erspart sich Rückfragen des Gerichts und verlorene Monate. Wir bereiten jeden Schritt mit Ihnen vor; Rechtsberatung erbringen wir nur als Nebenleistung nach § 5 RDG.
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Aufstellung aller Schulden
Gemeinsam erfassen wir jeden Gläubiger, jede Forderung, alle Einkünfte und Vermögenswerte. Ungeöffnete Post gehört ebenso auf den Tisch wie alte Mahnbescheide und Titel. Dafür muss sich niemand schämen, das ist unser Alltag.
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Plan und Einigungsversuch
Aus Ihrem pfändbaren Einkommen entwickeln wir das Zahlenwerk für einen Schuldenbereinigungsplan. Der Plan geht über eine geeignete Person oder Stelle, etwa einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, an alle Gläubiger; Versand, Fristen und Rückläufe organisieren wir. Stimmen alle zu, ist der Plan ein Vertrag und das Gerichtsverfahren entfällt. Lehnt auch nur ein Gläubiger ab oder vollstreckt einer nach Beginn der Verhandlungen, ist der Versuch gescheitert (§ 305a InsO).
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Bescheinigung und Antrag
Das Scheitern bescheinigt die geeignete Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Wir vermitteln den Kontakt und übergeben ihr die vollständigen Unterlagen. Der Versuch darf beim Antrag nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Der Antrag geht auf den amtlichen Vordrucken an das Amtsgericht Hamburg, zusammen mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung und auf Stundung der Verfahrenskosten.
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Eröffnetes Verfahren
Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Pfändbares Vermögen wird verwertet, die Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an. Sie arbeiten weiter und geben den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab.
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Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
Nach Aufhebung des Verfahrens zieht ein vom Gericht bestellter Treuhänder (§ 288 InsO) den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ein. Drei Jahre nach der Eröffnung erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO, ohne Mindestquote, sofern kein Versagungsgrund vorliegt.
Was Ihnen bleibt
Viele fürchten, mit dem Antrag alles zu verlieren. Tatsächlich greift das Verfahren nur auf das zu, was oberhalb der gesetzlichen Schutzgrenzen liegt.
- Pfändbares Einkommen
- Nur der Teil des Nettolohns oberhalb der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO geht an Verwalter oder Treuhänder. Mit jeder Unterhaltspflicht steigt die Grenze.
- Hausrat, Arbeitsmittel, Fahrzeug
- Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und Arbeitsmittel sind unpfändbar (§ 811 ZPO). Ein einfacher Pkw bleibt Ihnen, wenn Sie ihn für den Weg zur Arbeit brauchen. Ein hochwertiges Fahrzeug wird verwertet.
- Wohnung
- Der Mietvertrag läuft weiter. Der Verwalter darf die Wohnung nicht kündigen (§ 109 Abs. 1 Satz 2 InsO), der Vermieter wegen alter Rückstände ebenfalls nicht (§ 112 InsO), solange die laufende Miete bezahlt wird.
- Gerichts- und Verwalterkosten
- Reicht das Vermögen nicht aus, stundet das Gericht die Kosten auf Antrag (§ 4a InsO). Nach der Restschuldbefreiung prüft es, ob Sie sie in Raten aufbringen können (§ 4b InsO). Für unsere Vorbereitung erhalten Sie vorab ein schriftliches Angebot, ohne Vorkasse.
Was die Restschuldbefreiung bewirkt
Die Restschuldbefreiung ist das Versprechen des Gesetzes an redliche Schuldner: Wer sein Insolvenzverfahren ordentlich durchläuft und drei Jahre lang bestimmte Pflichten einhält, wird von den übrigen Schulden befreit (§§ 286 bis 303a InsO). Erhalten können sie nur natürliche Personen: Privatpersonen, Einzelunternehmer und persönlich haftende Gesellschafter, keine GmbH. Ob der Weg über die Verbraucher- oder die Regelinsolvenz führt, macht dabei keinen Unterschied.
Für Anträge seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Frist einheitlich drei Jahre ab der Eröffnung, nicht erst ab Aufhebung des Verfahrens. Eine Mindestquote gibt es nicht mehr. Wer unter der Pfändungsgrenze verdient, führt nichts ab und wird trotzdem befreit. Verkürzen lassen sich die drei Jahre allerdings auch nicht.
Die Befreiung gibt es nur auf eigenen Antrag, in der Regel zusammen mit dem Insolvenzantrag. Dazu gehört eine Abtretungserklärung: Der pfändbare Teil Ihres Einkommens geht an den vom Gericht bestellten Treuhänder (§ 287 InsO). Nach drei Jahren hört das Gericht Gläubiger, Treuhänder und Sie an und entscheidet durch Beschluss (§ 300 InsO).
Ein neuer Antrag ist unzulässig, wenn Ihnen in den letzten elf Jahren bereits Restschuldbefreiung erteilt wurde (§ 287a Abs. 2 InsO). Diese Daten gleichen wir vor dem Antrag mit Ihnen ab.
Bis zur Restschuldbefreiung
Die drei Jahre laufen ab der Eröffnung des Verfahrens, nicht ab dem ersten Gespräch (§ 287 Abs. 2 InsO). Jeder Monat ohne Verfahren bringt neue Zinsen, Mahngebühren und Vollstreckungskosten. Ein früher Antrag verkürzt daher die Zeit bis zur Schuldenfreiheit.
Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensphase
Die Pflichten nach § 295 InsO sind überschaubar. Entscheidend ist, sie bis zum letzten Tag einzuhalten, denn ein schuldhafter Verstoß kann die Befreiung kosten, auch im letzten Monat der Frist.
- Einer angemessenen Arbeit nachgehen. Ohne Arbeit nachweisbar suchen und zumutbare Stellen nicht ablehnen.
- Erbschaften und Schenkungen zur Hälfte des Wertes, Lotterie- und Glücksspielgewinne in voller Höhe an den Treuhänder herausgeben.
- Jeden Wechsel der Wohnung oder der Arbeitsstelle unverzüglich dem Gericht und dem Treuhänder mitteilen.
- Gericht und Treuhänder auf Verlangen Auskunft über Arbeit, Bewerbungen, Einkünfte und Vermögen geben.
- Zahlungen an Insolvenzgläubiger nur über den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen.
- Als Selbstständiger den Treuhänder so stellen, als hätten Sie ein vergleichbares Angestelltengehalt (§ 295a InsO).
Wann das Gericht die Befreiung versagt
Eine Versagung erfolgt in der Regel nur auf Antrag eines Gläubigers, der den Grund glaubhaft machen muss. Die Gründe sind im Gesetz abschließend aufgezählt.
| § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO | Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (§§ 283 bis 283c StGB) zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag oder danach. |
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| § 290 Abs. 1 Nr. 2 und 4 InsO | In den letzten drei Jahren vor dem Antrag oder danach vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche schriftliche Angaben für einen Kredit oder öffentliche Leistungen gemacht. Vermögen verschwendet, unangemessene Schulden begründet oder die Eröffnung ohne Aussicht auf Besserung verzögert. |
| § 290 Abs. 1 Nr. 5 bis 7 InsO | Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt, unrichtige oder unvollständige Vermögens- und Gläubigerverzeichnisse vorgelegt oder im eröffneten Verfahren gegen die Pflicht zur Arbeit verstoßen. |
| § 296 InsO | Schuldhafter Verstoß gegen eine Pflicht nach § 295 InsO in der Wohlverhaltensphase, der die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt. Der Antrag muss binnen eines Jahres ab Kenntnis gestellt werden. |
Welche Schulden bleiben
Die Befreiung ist umfassend, aber nicht lückenlos. § 302 InsO nimmt aus: Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, rückständigen Unterhalt bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, Steuerschulden nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat, Geldstrafen und Geldbußen sowie ein zinsloses Darlehen zur Begleichung der Verfahrenskosten.
Bei den ersten drei Gruppen entscheidet die Anmeldung. Der Gläubiger muss die Forderung ausdrücklich unter diesem Rechtsgrund anmelden (§ 174 Abs. 2 InsO), sonst fällt auch sie unter die Befreiung. Meldet ein Gläubiger so an, können Sie im Prüfungstermin widersprechen. Bleibt der Widerspruch aus, gilt der Zusatz als festgestellt, selbst wenn der Vorwurf nicht zutrifft. Solche Anmeldungen gehen wir vor dem Termin mit Ihnen durch; für die rechtliche Bewertung ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzu.
Bürgen und Mitschuldner bleiben unberührt. Hat ein Angehöriger für einen Kredit gebürgt, kann die Bank ihn nach § 301 Abs. 2 InsO weiterhin in Anspruch nehmen. Gewöhnliche Steuerrückstände werden dagegen erlassen (Steuern in der Insolvenz). Stand: Oktober 2026.
Was nach dem Beschluss gilt
Nicht mehr durchsetzbar
Die erfassten Schulden bestehen zwar fort, aber niemand darf sie mehr einklagen oder vollstrecken. Zahlen Sie freiwillig, können Sie das Geld nicht zurückverlangen (§ 301 Abs. 3 InsO).
Auskunfteien und Bekanntmachungen
Auskunfteien löschen den Eintrag nach derzeitiger Praxis sechs Monate nach der Veröffentlichung. Die Bekanntmachung auf insolvenzbekanntmachungen.de wird spätestens sechs Monate nach Rechtskraft gelöscht.
Neues Vermögen bleibt Ihnen
Was Sie nach Ablauf der drei Jahre verdienen oder erben, fällt nicht mehr an die Gläubiger (§ 300a InsO). Nur die Sperrfrist von elf Jahren für eine erneute Befreiung läuft im Hintergrund weiter.
Bringen Sie Ihre Unterlagen mit, auch die ungeöffneten. Im kostenfreien und vertraulichen Erstgespräch klären wir, ob die Verbraucherinsolvenz für Sie passt und ob die drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung erreichbar sind. Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail.