Unternehmensinsolvenz
Wann Insolvenzreife vorliegt, wer den Antrag stellen muss und was in den ersten Tagen zu tun ist. Unterseiten: Insolvenzverwaltung, vorläufige Insolvenzverwaltung, Betriebsfortführung.
Mehr erfahrenSieben Bereiche mit eigenen Unterseiten und festen Zuständigen. Diese Seite ordnet jede Leistung der Lage zu, in der sie gebraucht wird, und führt Sie in wenigen Klicks zur passenden Seite.
Sieben typische Ausgangslagen und die Seite, auf der Sie am besten beginnen. Passt keine, schildern Sie uns Ihre Situation kurz; wir ordnen sie zu.
Für Geschäftsführung und Gesellschafter, wenn ein Antrag ansteht oder das Verfahren läuft. Und für Käufer, die aus laufenden Verfahren erwerben.
Wann Insolvenzreife vorliegt, wer den Antrag stellen muss und was in den ersten Tagen zu tun ist. Unterseiten: Insolvenzverwaltung, vorläufige Insolvenzverwaltung, Betriebsfortführung.
Mehr erfahrenEine Entscheidungshilfe, die vom Stadium der Krise ausgeht. Unterseiten: Eigenverwaltung und Schutzschirm, StaRUG, übertragende Sanierung, Insolvenzplan.
Mehr erfahrenInventarisiert, bewertet und über ein Treuhandkonto abgewickelt. Unterseiten: Maschinen & Anlagevermögen, Waren & Restposten, Immobilien, Sicherheitenverwertung.
Mehr erfahrenFür Banken, Investoren und Gesellschafter, für Gläubiger in unseren Verfahren, für Steuerberater und Beteiligte, die Zahlen brauchen, und für Privatpersonen mit Schulden.
Eigenes Konto je Mandat, schriftlicher Vertrag, Rechenschaft. Unterseiten: Sicherheitentreuhand, Beteiligungstreuhand, Abwicklungstreuhand.
Mehr erfahrenForderungsanmeldung, Prüfung, Tabellenauszug, Zwischenberichte und eine klare Aussage zur Quote, mit fester Ansprechperson für jedes Aktenzeichen.
Mehr erfahrenMassebuchhaltung, Umsatzsteuer bei der Verwertung, Fortführungsrechnung und Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Unterseite: Steuern in der Insolvenz.
Mehr erfahrenBestandsaufnahme, Gläubigerliste, Schuldenbereinigungsplan und Begleitung durch das Verfahren. Unterseite: Verbraucherinsolvenz.
Mehr erfahrenDas Erstgespräch verpflichtet zu nichts und bleibt vertraulich; wir melden uns per E-Mail. Fremdes Geld liegt nur auf dem Insolvenzsonderkonto des Verwalters oder auf einem Treuhandkonto je Mandat, getrennt vom Vermögen der Gesellschaft. Beratungs- und Treuhandmandate vereinbaren wir vorab schriftlich. Die Vergütung des Insolvenzverwalters setzt das Gericht fest, nicht die Gesellschaft. Wir arbeiten bundesweit, der Schwerpunkt liegt in Hamburg und Norddeutschland. Stand: Oktober 2026.
Rechtsgrundlagen § 80 InsO · Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters
Unsicher, wo Sie anfangen sollen? Schildern Sie uns Ihre Lage in wenigen Sätzen. Wir sagen Ihnen, welcher Bereich zuständig ist und was der nächste Schritt wäre.