Inso GmbHEE Inso 6 GmbH · Insolvenzverwaltung

Sicherheiten­treuhand: ein Treuhänder für die Sicherheiten mehrerer Gläubiger

Hausbank, zweite Bank, Leasinggeber und ein Dutzend Lieferanten: Wenn mehrere Gläubiger denselben Betrieb finanziert haben, überlagern sich ihre Sicherheiten. Als neutraler Treuhänder halten wir sie gebündelt, verwerten im Sicherungsfall und verteilen den Erlös nach einem vorab festgelegten Schlüssel.

Wie konkurrierende Sicherheiten Wert zerstören

Ein mittelständisches Unternehmen hat selten nur einen Geldgeber. Die Hausbank ist durch eine Grundschuld gesichert. Die zweite Bank hat sich sämtliche Kundenforderungen abtreten lassen, die sogenannte Globalzession (§ 398 BGB). Der Maschinenlieferant hat sich das Eigentum an der Anlage vorbehalten. Solange die Raten bedient werden, stört sich daran niemand.

In der Krise möchte jeder Sicherungsnehmer als Erster zugreifen. Holt einer die Maschinen ab, während ein anderer die Forderungen einzieht, zerfällt der Betrieb in Einzelteile. Für alle Beteiligten ist ein zerlegter Betrieb weniger wert als ein laufender.

Die Sicherheitentreuhand setzt an die Stelle dieses Wettlaufs eine Regel. Die Sicherungsnehmer übertragen ihre Sicherheiten auf einen Treuhänder oder lassen sie von ihm verwalten (§§ 929, 930 BGB, § 675 BGB). Nur er darf verwerten, und er teilt den Erlös nach dem vereinbarten Schlüssel. Die EE Inso 6 GmbH übernimmt diese Rolle mit einem offen ausgewiesenen Treuhandkonto je Pool. Was ein solches Konto rechtlich bewirkt, lesen Sie unter Treuhand.

Typische Poolkonstellationen

Bankenpool

Mehrere Kreditinstitute finanzieren denselben Betrieb. Grundschulden, Sicherungsübereignungen und Abtretungen werden bei einem Treuhänder gebündelt.

Lieferantenpool und Doppelsicherung

Zulieferer halten einen verlängerten Eigentumsvorbehalt an Ware, die längst verarbeitet ist. Gleichzeitig hat die Bank eine Globalzession an denselben Kundenforderungen. Der Poolvertrag legt fest, wie jeder Zahlungseingang verteilt wird.

Stillhaltephase

Während einer Sanierung werden die Sicherheiten beim Treuhänder geparkt. Solange die Sanierung Aussicht auf Erfolg hat, verwertet kein Gläubiger. Avale und Garantien verwahrt der Treuhänder und zieht sie nur unter den vertraglichen Voraussetzungen.

Sanierungsdarlehen

Ein Investor gibt neues Geld und will nicht hinter den Altgläubigern stehen. Der Pool regelt die Ränge, ohne dass jede Bank einzeln nachverhandeln muss.

Was in den Poolvertrag gehört

Das eigentliche Werkstück ist der Vertrag zwischen den Sicherungsnehmern und dem Treuhänder. Wir bauen ihn von den praktischen Fragen her auf.

  • Mitglieder, Beitritt und Ausscheiden, auch für Gläubiger, die erst später Sicherheiten erhalten. Kündigungsfristen und Ausschluss von Einzelzugriffen während einer Sanierung
  • Sicherheitenverzeichnis mit Gegenstand, Urkunde und Rang. Kollisionen zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt werden an dieser Stelle aufgelöst
  • Definition des Sicherungsfalls (Kündigung, Antrag, Eröffnung). Erst ab diesem Zeitpunkt verwertet ausschließlich der Treuhänder
  • Bewertungsmaßstab je Sicherheit (Nominal-, Gutachten- oder Beleihungswert), Stichtag und daraus abgeleitet der Verteilungsschlüssel samt Kosten und Vorabbefriedigungen
  • Mehrheiten für Stundung, Freigabe und Verwertung sowie die Fälle, in denen der Treuhänder ohne Beschluss handeln darf
  • Beendigung bei vollständiger Rückführung, Fristablauf oder Kündigung. Rückübertragung, Schlussabrechnung und Vergütung des Treuhänders stehen im Vertrag, nicht in einer Nebenabrede

Vom Sicherheiten­verzeichnis bis zur Auskehr

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    Vorbereitung

    Sicherheiten aufnehmen

    Wir werten Kreditverträge, Sicherungsvereinbarungen, Grundbuchauszüge und Lieferbedingungen aus. Daraus entsteht ein Verzeichnis mit Gegenstand, Rang, Urkunde und Sicherungsnehmer.

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    solange der Schuldner zahlungsfähig ist

    Poolvertrag schließen

    Grundschulden werden abgetreten oder mit Verwertungsvollmacht versehen. Bewegliche Sachen und Forderungen gehen auf den Treuhänder über, wofür der Schuldner meist mitwirken muss. Der Poolvertrag selbst ist selten angreifbar. Anfechtbar sind Sicherheiten, die der Schuldner erst anlässlich der Poolbildung neu bestellt, vor allem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag (§§ 130, 131 InsO), bei Vorsatzanfechtung auch deutlich länger (§ 133 InsO). Darum sollte der Pool nicht erst in der Krise entstehen.

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    Berichte in festen Abständen

    Laufend verwalten

    Der Treuhänder schreibt das Verzeichnis fort, prüft Bestand und Werthaltigkeit und berichtet den Mitgliedern. Freigaben für den Verkauf einzelner Gegenstände laufen über ihn.

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    als Einheit, nicht einzeln

    Im Sicherungs­fall verwerten

    Ist bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet, besteht der Pool fort. Bewegliche Sachen im Besitz des Insolvenzverwalters und abgetretene Forderungen verwertet dann der Verwalter (§ 166 InsO). Die Masse behält 4 Prozent Feststellungskosten und in der Regel 5 Prozent Verwertungskosten zuzüglich Umsatzsteuer (§§ 170, 171 InsO). Der Rest fließt an den Pool. Einzelheiten unter Sicherheitenverwertung.

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    nach Schlüssel

    Abrechnen und auskehren

    Erlöse gehen auf das Treuhandkonto des Pools bei der EE Inso 6 GmbH. Nach Abzug der vereinbarten Vergütung erhält jedes Mitglied seine Quote. Die Vergütung besteht meist aus einer laufenden Pauschale und einem Entgelt im Verwertungsfall, beides offen ausgewiesen. Die Abrechnung nennt Erlös, Umsatzsteuer und Kosten je Position. Die umsatzsteuerliche Einordnung stimmen wir mit dem Steuerberater der Beteiligten ab; die Zahlen dazu liefern wir, siehe Steuern & Rechnungswesen.

Mehrere Sicherungsnehmer, ein Betrieb? Nennen Sie uns die Beteiligten und die bestehenden Sicherheiten. Wir prüfen, ob ein Pool trägt, und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages per E-Mail. Das erste Gespräch ist kostenfrei und vertraulich.

Anfrage sendenkontakt@inso-gmbh.com