Maschinen, Anlagen und Fuhrpark aus der Insolvenz
Bearbeitungszentren, Abfülllinien, Regaltechnik, Lkw und Stapler: Wir erfassen, bewerten und verkaufen das Anlagevermögen insolventer Betriebe für Insolvenzverwalter Christoph Morgen, unseren Geschäftsführer. Mit Zustandsdokumentation, festen Fristen und Kaufpreis auf dem Treuhandkonto der EE Inso 6 GmbH.
Was zum Anlagevermögen zählt
Zum Anlagevermögen gehört alles, was ein Betrieb auf Dauer nutzt: Werkzeug- und Sondermaschinen mit Zubehör, ganze Fertigungs- und Abfülllinien, Regalanlagen und Fördertechnik, Lkw, Stapler und Baumaschinen, außerdem Prüf- und Labortechnik, Server und Büroausstattung. In der Insolvenzmasse ist das meist die Position, bei der gründliche Vorarbeit den größten Unterschied im Erlös macht: Ein Bearbeitungszentrum mit Wartungsbuch, Werkzeugsatz und Steuerungssoftware erzielt einen anderen Preis als dasselbe Gerät ohne Historie.
Verkäufer ist Insolvenzverwalter Christoph Morgen, Geschäftsführer der EE Inso 6 GmbH. Unser Team übernimmt die Verwertung in seinem Auftrag: Bestandsaufnahme mit Inventarnummern, Fotodokumentation, Bewertung, Vermarktung und Übergabe. Nach dem Berichtstermin hat er das Vermögen unverzüglich zu verwerten (§ 159 InsO). Wie ein Verkauf in das Verfahren eingebettet ist, lesen Sie unter Insolvenzverkauf.
Wir verkaufen bundesweit, der Schwerpunkt liegt in Hamburg und Norddeutschland. Besichtigt wird immer am jeweiligen Betriebsstandort, ein zentrales Lager gibt es nicht.
So wird bewertet
Fortführungswert
Der Preis für eine betriebsbereite Anlage, die am Standort vorgeführt werden kann. Voraussetzung: Die Halle bleibt gemietet, Strom, Druckluft und Personal stehen für Vorführungen bereit.
Zerschlagungswert
Der Preis der Einzelpositionen bei kurzfristigem Direktverkauf oder Auktion. In der Regel spürbar niedriger, dafür schnell und verlässlich zu erzielen.
Gegenrechnung
Dem möglichen Mehrerlös eines Gesamtverkaufs stehen Miete, Energie, Bewachung und Wertverlust je Woche gegenüber. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Bei Sondermaschinen ziehen wir einen vereidigten Sachverständigen hinzu. Bedeutsame Verkäufe legt der Insolvenzverwalter vorab dem Gläubigerausschuss vor (§ 160 InsO).
Exposé
Je Objekt oder Linie: Fotos, Baujahr, Betriebsstunden, Wartungsstand, bekannte Mängel und der Hinweis auf Rechte Dritter.
Wem die Maschine gehört
Ein großer Teil der Maschinen in einer insolventen Halle steht nicht uneingeschränkt im Eigentum des Schuldners. Leasingfahrzeuge gehören der Leasinggesellschaft, kreditfinanzierte Anlagen sind der Bank sicherungsübereignet, gelieferte Technik bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
Das Insolvenzrecht kennt dafür zwei Wege. Bei der Aussonderung muss der Insolvenzverwalter die Sache herausgeben, etwa beim Leasing oder beim einfachen Eigentumsvorbehalt. Bei der Absonderung, dem Regelfall der Sicherungsübereignung, darf er die Sache verwerten; der Gläubiger wird dann vorrangig aus dem Erlös befriedigt. Verkaufsweg und Mindestpreis stimmen wir vorher mit dem Sicherungsnehmer ab.
Für Sie als Käufer bedeutet das: Die Eigentumslage ist vor dem Angebot geklärt, nicht erst danach. Angeboten wird nur, was zur Masse gehört oder mit dem Berechtigten abgestimmt ist. Rechte Dritter setzen sich am Erlös fort, nicht an der Maschine. Was das für Banken und Lieferanten heißt, steht unter Sicherheitenverwertung.
Rechtsgrundlagen § 47 InsO · Aussonderung · § 51 Nr. 1 InsO · Absonderung bei Sicherungsübereignung · § 166 Abs. 1 InsO · Verwertungsrecht des Verwalters
Vor dem Abbau zu klären
Bei fest installierten Anlagen entscheidet die Logistik über den Erfolg des Kaufs. Diese Punkte geht Thorsten Blank mit Ihnen durch, bevor der Abbau beginnt.
- Räumungsfrist der Halle: Sie richtet sich nach dem Mietvertrag und wartet nicht auf den Stand der Demontage
- Wer demontiert: Fachbetrieb im Auftrag der Masse, Ihr eigenes Team oder der Hersteller. Kräne, Pressen und Elektroanlagen nur durch Fachkräfte
- Fundamente, Bodenverankerung und Anschlüsse: Rückbau sowie Trennung von Strom, Druckluft und Wasser
- Steuerungssoftware, Parameter und Zugangsdaten gehen mit über, soweit sie zur Masse gehören und übertragbar sind
- Transport: Schwerlast, Kranstellplatz und Zufahrt werden mit der Spedition abgestimmt
- Termin für Abbau und Abholung innerhalb der Lieferfrist, koordiniert mit anderen Käufern in derselben Halle
Fristen und Zahlung in Kürze
Der Ablauf ist für jedes Objekt gleich, ob Stapler oder Fertigungslinie. Alle Bedingungen im Detail unter Insolvenzverkauf.
| Besichtigung | am Standort nach Terminvereinbarung |
|---|---|
| Angebot | unverbindlich, von Insolvenzverwalter Christoph Morgen; das Objekt ist 2 Werktage reserviert. Mit Ihrer Annahme in Textform (z. B. per E-Mail) kommt der Kaufvertrag zustande, danach folgt die Rechnung |
| Zahlung | binnen 2 Werktagen nach Rechnungszugang auf das offen ausgewiesene Treuhandkonto der EE Inso 6 GmbH, Verwendungszweck Rechnungsnummer, keine Barzahlung. Die Rechnung stellt der Insolvenzverwalter für die Masse, in der Regel mit Umsatzsteuer |
| Lieferung | 10–14 Werktage nach Zahlungseingang per Spedition oder Abholung nach Absprache. Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und Funktionsprüfung |
| Prüfzeit | 14 Kalendertage nach Erhalt, Rückgabe in dieser Zeit möglich |
| Freigabe | Der Kaufpreis geht an die Masse erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung oder nach Ablauf der 14-tägigen Prüfzeit ohne Beanstandung |
Verfügbare Maschinen anfragen. Nennen Sie uns Sachgruppe und Region. Wir prüfen die laufenden Verfahren und senden Ihnen eine Bestandsliste per E-Mail.